Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) befasste sich in seinem Beschluss vom 25.03.2024 mit der Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für einen Streckenabschnitt, den Grundschulkinder als Schulweg benutzen.
Gefahrenlage
„Kiezblocks“ zur Verkehrsberuhigung
Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden.