Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verbot einer propalästinensischen Demonstration nach § 15 Abs. 1 VersG als „Ultima Ratio“ ohne den Einsatz milderer Mittel als ungerechtfertigt beurteilt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verbot einer propalästinensischen Demonstration nach § 15 Abs. 1 VersG als „Ultima Ratio“ ohne den Einsatz milderer Mittel als ungerechtfertigt beurteilt.