Gefahrenstoff

Sicherheit

Die Einstufung von Titandioxid als Gefahrenstoff

Rund um ein kleines weißes Molekül entbrannte in Brüssel eine Grundsatzdebatte um die Kompetenzen der Europäischen Kommission und die ewige Frage der Überregulierung. Die neuen Kennzeichnungspflichten müssen nun bis zum 01.10.2021 umgesetzt werden. Die Klagefrist hierfür lief am 13.05.2020 aus, wobei ein Beitritt als Streithelfer auch später noch möglich ist.