Wer in Deutschland einer geheimdienstlichen Agententätigkeit für eine ausländische Behörde nachgeht, kann dafür vor Gericht belangt werden. Das verdeutlicht das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.12.2020.
Wer in Deutschland einer geheimdienstlichen Agententätigkeit für eine ausländische Behörde nachgeht, kann dafür vor Gericht belangt werden. Das verdeutlicht das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.12.2020.