Alle Unternehmen und sonstigen Organisationseinheiten mit mindestens 250 Beschäftigten sind verpflichtet, ab dem 02.07.2023 eine Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen vorzuhalten.
Alle Unternehmen und sonstigen Organisationseinheiten mit mindestens 250 Beschäftigten sind verpflichtet, ab dem 02.07.2023 eine Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen vorzuhalten.