Ein Geldinstitut haftet seinen Kunden auf Schadensersatz, wenn das angemietete Schließfach aufgebrochen und der enthaltene Geldbetrag entwendet wird, wenn die Bank zuvor die ihr obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten verletzt hat. Das hat das Kammergericht Berlin nun entschieden. Im betreffenden Fall belief sich der entstandene Schaden auf 65.000 Euro.