Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. 648.500 € wurden als Wertersatz eingezogen. Ferner wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.