Liegen einem ausgeschiedenen Mitarbeiter Kundennamen und -anschriften – beispielsweise in Form privater Aufzeichnungen oder als auf einem privaten Notebook abgespeicherten Daten – vor, die ihm während seiner ehemaligen Tätigkeit bekannt geworden sind, stellen sie ein Geschäftsgeheimnis des früheren Arbeitgebers dar. Der ehemalige Arbeitnehmer verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis...
Geschäftsgeheimnis
EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen in Kraft
Am 4. Juli 2016 trat die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft. Nach einer vorläufigen Einigung über die gemeinsamen Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU-Unternehmen im Dezember letzten Jahres hatte der Rat die Richtlinie am 27. Mai 2016 angenommen. Jetzt wurde sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.