Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) befasste sich in seinem Beschluss vom 25.03.2024 mit der Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für einen Streckenabschnitt, den Grundschulkinder als Schulweg benutzen.
Geschwindigkeitsbegrenzung
Tempolimit für Radfahrer
Dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lag eine Beschwerde eines Radfahrers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vor. Es ging hierbei um eine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrradfahrer in sogenannten Begegnungszonen. Ob diese Bestand hat, hatte das OVG zu klären.