Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine private Detektei überwacht wurde.
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine private Detektei überwacht wurde.