Großveranstaltungen

Sicherheit

Die Übertragung temporärer BAO zur mittelfristigen Kriminalitätsbekämpfung

Einsätze aus besonderen Anlässen, wie Großveranstaltungen, Demonstrationen oder aufgrund von Amok- oder Terrorlagen erfordern Besondere Aufbauorganisationen (BAO) der Polizei. Diese sind für gewöhnlich nur auf einen Einsatz beschränkt und damit entsprechend zeitlich eng begrenzt. Eine solche BAO lässt sich mittel- bis längerfristig auch zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) einsetzen.

Sicherheitskonzepte

Großveranstaltungen – Haftungsrisiken für handelnde Beamte? (2)

Nicht selten werden Großveranstaltungen von kommunalen Trägern veranstaltet und verantwortet. Sollte es zu Sach- und/oder Personenschäden im Zusammenhang mit den Sicherheitskonzepten kommen, stellen sich eine Reihe konkreter Haftungsfragen für die handelnden Beamten. In Teil 1 des Beitrags haben wir die Fragen der zivilrechtlichen (Beamten-)Haftung beleuchtet. Im Folgenden untersuchen wir etwaige...

Sicherheitskonzepte

Großveranstaltungen – Haftungsrisiken für handelnde Beamte? (1)

Die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen 18 Monaten in Deutschland verändert. Damit einhergehend sind die Anforderungen an qualifizierte Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen erheblich gestiegen. Nicht selten werden diese Großveranstaltungen von kommunalen Trägern veranstaltet und verantwortet. Sollte es zu Sach- und/oder Personenschäden im Zusammenhang mit den...

Sicherheitskonzepte

Leitfaden für Veranstaltungssicherheit

Spätestens seit den dramatischen Ereignissen der Love Parade in Duisburg im Jahr 2010 ist das Thema Veranstaltungssicherheit bei Veranstaltern und Behörden ein Dauerbrenner. Viel ist geschrieben, noch mehr ist diskutiert worden. Klare „Leitplanken“, die praxisorientiert und praxisnah Orientierung zur Planung und Prüfung von Veranstaltungen geben, gibt es wenig. Die Branddirektion München arbeitet...