Der für Staatsschutzsachen zuständige 1. Strafsenat des Kammergerichts hat einen 56-jährigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Militärgeheimdienst GRU zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wurde auferlegt, binnen zwei Monaten nach Rechtskraft des Urteils 15.000€ an die...