Der BayVGH hat im Fall einer Fahrerlaubnisentziehung im Zusammenhang mit hohem Aggressionspotenzial des Betroffenen beschlossen, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf dessen Nichteignung schließen darf, wenn dieser das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt.