Im Hinblick auf die Kollision zweier rückwärtsfahrender Kfz in einer Einbahnstraße hatte der BGH über die Frage zu entscheiden, wem die Schuld an dem Zusammenstoß zukommt – dem rückwärts aus einer Grundstückszufahrt stoßenden Autofahrer oder der vor einem Parkplatz zum Einparken zurücksetzenden Autofahrerin.