Haftungsrisiko

Prävention Sicherheitskonzepte

Unfallverhütungsvorschriften zur Rückwärtsanfahrt der Müllabfuhr

Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann, was insbesondere der Fall ist, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der...