Besteht auf einer Baustelle eine gesteigerte Gefahr für dort arbeitende Handwerker (beschädigte abgedeckte Lichtkuppel), so trifft den Bauleiter des Bauherrn eine Hinweispflicht auf die Gefahrenquelle. Andererseits sind dort tätige fachkundige Handwerker verpflichtet, sich über eventuell vorhandene besondere Gefahrenquellen kundig zu machen. Dies kann dazu führen, dass bei einem Unfall eines...