Das OLG Karlsruhe hatte sich in einem Beschluss damit zu beschäftigen, ob ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vorliegt.
Handynutzung
„Lebenslanges Fahrverbot“ wegen Handynutzung unverhältnismäßig
Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 21.08.2023 entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.
Handynutzung: Ablegen auf Oberschenkel während der Autofahrt
In einem Beschluss konkretisierte das Bayerische Oberste Landesgericht, wie das Handy während der Autofahrt benutzt werden darf und wie nicht. Dabei stellte das Gericht klar: Das Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel ist verboten.