In einem Beschluss konkretisierte das Bayerische Oberste Landesgericht, wie das Handy während der Autofahrt benutzt werden darf und wie nicht. Dabei stellte das Gericht klar: Das Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel ist verboten.
Handyverbot
Flughafen: Abmahnung muss angemessen und verhältnismäßig sein
Eine Mitarbeiterin war bei einem Flughafen als Sicherheits- und Kontrollkraft beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Sicherheit eines ordnungsgemäßen Flughafenbetriebes und damit auch die Sicherheit des über den Flughafen abgewickelten Flugverkehrs zu gewährleisten. Im August 2018 wurde die Mitarbeiterin gegen Mittag vom Stationsleiter an der Kontrollstelle eines Tores angetroffen, als...