Wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von Menschen wurde der Angeklagte vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) 2014 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Hiergegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese wurde nun vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.