Hausrecht

Organisations- und Führungskonzepte

Zur Videoüberwachung in Apotheken

Zur Abschreckung potentieller Einbrecher hatte der Betreiber einer Apotheke fünf Videokameras installiert. Anlass für diese Aktivität war ein auffallender Lagerfehlbestand, der sich in mehreren Jahren auf insgesamt 44.000,- € summiert hatte. Die Klage des Apothekers gegen den Bescheid der Landesbeauftragten für den Datenschutz hatte teilweise Erfolg.