Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in einem Verfahren die Gelegenheit, näher darzulegen, unter welchen Voraussetzungen im Ehrenamt Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt werden.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in einem Verfahren die Gelegenheit, näher darzulegen, unter welchen Voraussetzungen im Ehrenamt Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt werden.