Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat im Berufungsverfahren (Az. 2 LC 139/17) entschieden, dass der gegen die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) ergangene Gebührenbescheid der Polizei der Freien Hansestadt Bremen vom 18. August 2015 rechtmäßig war. Somit muss sich die Deutsche Fußball Liga grundsätzlich an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen.