Der VGH Mannheim hat entschieden, dass Bürgerinnen und Bürger elektromagnetische Felder von Hochspannungsleitungen dulden müssen, wenn von diesen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen. In diesen Fällen sind auch zusätzliche Freileitungen zur Gewährleistung der Netzstabilität nicht zu beanstanden.