Homeoffice

Rechtliches Sicherheit

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Das SG Schwerin hat in einem Streit um die Gewährung von Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem Unfall nach Beendigung des Homeoffices entschieden, dass der Klägerin dieser zusteht, da auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice als mitversicherter Betriebsweg vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst sei.