Das SG Schwerin hat in einem Streit um die Gewährung von Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem Unfall nach Beendigung des Homeoffices entschieden, dass der Klägerin dieser zusteht, da auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice als mitversicherter Betriebsweg vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst sei.
Homeoffice
Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden.
Möglichkeiten und Grenzen von Homeoffice in Sicherheitsberufen
Flexible Arbeitsmodelle stellen im Sinn der Förderung einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen Attraktivitätsfaktor dar. Die Arbeit von kommunalen Ordnungsbehörden und Kreispolizeibehörden hat allerdings einen hohen „operativen“ Charakter, der geprägt ist von Präsenz im öffentlichen Raum und Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern.