Impfung

Rechtliches

Eine übliche Nebenwirkung ist kein Impfschaden

Die Anerkennung eines Impfschadens setzt voraus, dass eine Impfreaktion ärztlich dokumentiert wird, diese über eine bloße übliche Nebenwirkung des verwendeten Impfstoffes hinausgeht und es letztlich zu einer Funktionsstörung kommt. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung hervorgehoben.

Rechtliches

Keine Beschäftigung von Ungeimpften in Pflegeeinrichtungen

Der Gesetzgeber hat für die Beschäftigung von Personen in geschützten Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz den 16.03.2022 als Stichtag für ein Beschäftigungsverbot für ab diesem Datum neu eingestellte ungeimpfte oder nicht genesene Personen festgelegt. Die Praxis ist unsicher, wie mit Personen umzugehen ist, die schon vorher in solchen Einrichtungen tätig waren. Sie können nach der...