Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Informationsfreiheitsgesetz
Zugang zu amtlichen Dokumenten über die Rote Armee Fraktion?
Ein Journalist beantragte beim Bundeskanzleramt Einsicht in die dort vorhandenen Akten über die Rote Armee Fraktion (RAF) im Zusammenhang mit den Terroranschlägen während des sogenannten „deutschen Herbstes“ im Jahr 1977 zu nehmen. Der Antrag erstreckte sich auch auf die Entführung des Lufthansaflugzeugs „Landshut“ sowie zu Ausbildungscamps im Jemen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat...