Seit 25. Juli 2015 gelten höhere Sicherheitsanforderungen im Internet. Das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“ wurde am 24. Juli 2015 im Gesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 1324.
informationstechnische Systeme
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme – Referentenentwurf des BMI
Der Bundesminister des Innern hat im Rahmen des ECO-Jahreskongressses der deutschen Internetwirtschaft am 12.3.2013 den Referentenentwurf des BMI vom 5.3.2013 für ein IT-Sicherheitsgesetz in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert. Der Entwurf wird sowohl die Geschäftstätigkeit der deutschen IT-Wirtschaft als auch andere Wirtschaftszweige nachhaltig beeinflussen.