Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat am 19.05.2022 in drei Beschlüssen entschieden, dass drei zentrale Bereiche der Kölner Innenstadt, an denen es vermehrt zu Kriminalität kommt, weiterhin per Videokamera überwacht werden dürfen. Die Eilanträge eines Kölner Bürgers gegen die offene Videoüberwachung der Stadt wurden abgelehnt.