Einer Flugbegleiterin sollte gekündigt werden, da sie in einem Testverfahren zur Beurteilung ihres Gefährdungspotenzials ein negatives Ergebnis erzielte. Ihre Kündigungsschutzklage war durch die Instanzen hinweg erfolgreich.
Einer Flugbegleiterin sollte gekündigt werden, da sie in einem Testverfahren zur Beurteilung ihres Gefährdungspotenzials ein negatives Ergebnis erzielte. Ihre Kündigungsschutzklage war durch die Instanzen hinweg erfolgreich.