Das Amtsgericht (AG) Rockenhausen hat in seinem Urteil vom 15.09.2016 (Az. 2 C 341/16) entschieden, dass eine App, über die Nutzer bundesweite Insolvenzbekanntmachungen abrufen können, datenschutzwidrig ist. Im konkreten Fall bediente sich die Insolvenz-App der amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Nutzer konnten auf dieser Grundlage konkrete Personen oder Firmen nach ihrem...