Frankreich setzt eine Rauchmelder-Pflicht in Wohnungen um. Rechtsgrundlage ist eine Verordnung aus dem Jahr 2013 mit dem vorgesehenen Stichtag 05.03.2015. Die Kosten der Installation trägt der Vermieter, den Unterhalt übernimmt der Mieter. Bei Anmietung von Wohnungen für Mitarbeiter in Frankreich ist auf das Rauchmelder-Testat zu achten.