Ein Nutzer klagt vor deutschen Gerichten dagegen, dass die von ihm abgerufenen Websites von Einrichtungen des Bundes seine Internetprotokoll-Adressen („IP-Adressen“) sowie den Zeitpunkt des Zugriffs aufzeichnen und speichern. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hierzu liegt nun vor.
IP-Adresse
Urteil zum Datenschutz bei Smart-TV-Geräten
Das Landgericht Frankfurt a.M. hatte in einer aktuellen Entscheidung über die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen einen Unterhaltungselektronikhersteller zu befinden. Konkret ging es um die Frage der Datenübermittlung bei internetfähigen Smart-TV-Geräten in Form von IP-Adressen an den Hersteller, ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird.