Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität informiert über die Methodik und das Beteiligungsverfahren bei der anstehenden Überarbeitung der Landesjagdverordnung und der weiteren nachgelagerten Rechtsvorschriften.
Jägerprüfung
Aufwendungen für Jägerprüfung als Werbungskosten?
Eine angestellte Landschaftsökologin kann die Aufwendungen für eine Jägerprüfung nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften absetzen (FG Münster). Es bleibt damit bei dem vom Bundesfinanzhof bereits aufgestellten Grundsatz, dass die Kosten der Jägerprüfung nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die Jagd zur Berufsausübung gehört.
