Interviews mit Langzeitinhaftierten interessieren viele. Ein Gefängnis in Nordrhein-Westfalen lehnte jedoch die Interviewanfrage eines Journalisten ab und begründete dies mit einem Gutachten über die Persönlichkeit des Mannes. Diese Ablehnung verletzte jedoch dessen Meinungsfreiheit, entschied nun das BVerfG
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Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu von Journalisten...
Journalisten können auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) mitteilt, welche Medienvertreter aus Anlass sog. Kennenlerntermine Zugang zu seiner Liegenschaft in Berlin erhalten haben. Demgegenüber muss der BND nicht die Namen der Medienvertreter und der von ihnen vertretenen Medien...