Justizvollzugsanstalt

Rechtliches

BverfG zur Schmähkritik: „Trulla“ ist keine Beleidigung

Ein Mann in Sicherheitsverwahrung bezeichnete eine Justizvollzugsbeamtin als „Trulla“ und wurde deshalb strafgerichtlich wegen Beleidigung verurteilt. Jetzt entschied das BVerfG, dass die Meinungsfreiheit "gar nicht erst erkannt wurde" und gab der Verfassungsbeschwerde des Mannes statt. In dem aktuellen Beschluss beschäftigt sich das BVerfG erneut mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben bei...