Ein Verein legte Beschwerde gegen seine Schließung aufgrund akuter Brandschutzmängel beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein. Die Beschwerde blieb ohne Erfolg.
Keller
Schimmel im Keller: Verkäufer muss voll haften
Auch drei Jahre nach einem Hauskauf müssen Verkäufer wegen durchfeuchteter Kellerwände voll haften. Insbesondere sprach der Bundesgerichtshof (BGH) dem Käufer die Kompletterneuerung der Kellerabdichtung zu.