Keylogger

Rechtliches

Überwachung mit Keylogger-Software – vor Gericht unverwertbar

Ohne Anlass dürfen Arbeitnehmer nicht von ihren Arbeitgebern überwacht werden. Lediglich in ganz besonderen Ausnahmesituationen darf derart in die Rechte der Mitarbeiter eingegriffen werden. Dies hat das BAG entschieden und im konkreten Fall die gesammelten Beweise für nicht verwertbar erklärt. Die darauf basierende Kündigung war damit unwirksam.