Im Hinblick auf die Kollision zweier rückwärtsfahrender Kfz in einer Einbahnstraße hatte der BGH über die Frage zu entscheiden, wem die Schuld an dem Zusammenstoß zukommt – dem rückwärts aus einer Grundstückszufahrt stoßenden Autofahrer oder der vor einem Parkplatz zum Einparken zurücksetzenden Autofahrerin.
Kollision
Voller Schadensersatz für mit Autotür kollidierten Fahrradfahrer
In einem Fall, in dem ein Rennradfahrer mit einer Autotür kollidierte, hatte das Landgericht Köln über den Schadensersatz zu entscheiden.
Haftung bei Kollision nach Anfahrt vom Fahrbahnrand
Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ist ein „anderer Verkehrsteilnehmer“ nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs, nicht aber der vom Fahrbahnrand Einfahrende. Im vorliegenden Fall parkte die Klägerin in einer Parkbucht. Beim Ausparken kollidierte sie mit dem Fahrzeug der Beklagten, die einen Spurwechsel auf die rechte Fahrbahn vorgenommen hatte.
Haftung bei einer Kollision in der Autowaschstraße
Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, weil der Fahrer entgegen der Warnhinweise während des automatisierten Waschvorgangs gebremst hat, so trägt dieser die Schuld an dem Schaden. Auch wenn das Abbremsen aufgrund einer möglichen Kollision mit dem Fahrzeug davor erfolgt, trifft den Fahrer eine überwiegende Schuld.
Urteil: Kollision eines Ausparkenden mit Benutzer des Bussonderstreifens
Fährt ein Verkehrsteilnehmer aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in die daneben befindliche Fahrspur ein, ohne sich ausreichend zu versichern, dass von hinten kein Verkehr herannaht, so trifft den Ausparkenden an einer Kollision mit dem fließenden Verkehr das alleinige Verschulden; dies gilt auch dann, wenn die daneben befindliche Fahrspur als Busspur ausgewiesen ist und der Unfallgegner dort...
Verspätung wegen Kollision des Flugzeugs mit Gepäckwagen
Weil auf einem Flughafen zwei Gepäckwagen nicht hinreichend gegen unkontrolliertes Wegrollen gesichert waren, wurden sie durch den Turbinenstrahl eines Flugzeugs in Bewegung versetzt - und beschädigten ein anderes, startbereites Flugzeug, was wiederum den pünktlichen Abflug vereitelte. Der Passagier forderte von der Airline die Zahlung von 600 € Ausgleichsleistung.