Kollision

Rechtliches

Haftung bei Kollision nach Anfahrt vom Fahrbahnrand

Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ist ein „anderer Verkehrsteilnehmer“ nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs, nicht aber der vom Fahrbahnrand Einfahrende. Im vorliegenden Fall parkte die Klägerin in einer Parkbucht. Beim Ausparken kollidierte sie mit dem Fahrzeug der Beklagten, die einen Spurwechsel auf die rechte Fahrbahn vorgenommen hatte.

Rechtliches

Haftung bei einer Kollision in der Autowaschstraße

Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, weil der Fahrer entgegen der Warnhinweise während des automatisierten Waschvorgangs gebremst hat, so trägt dieser die Schuld an dem Schaden. Auch wenn das Abbremsen aufgrund einer möglichen Kollision mit dem Fahrzeug davor erfolgt, trifft den Fahrer eine überwiegende Schuld.

Rechtliches

Urteil: Kollision eines Ausparkenden mit Benutzer des Bussonderstreifens

Fährt ein Verkehrsteilnehmer aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in die daneben befindliche Fahrspur ein, ohne sich ausreichend zu versichern, dass von hinten kein Verkehr herannaht, so trifft den Ausparkenden an einer Kollision mit dem fließenden Verkehr das alleinige Verschulden; dies gilt auch dann, wenn die daneben befindliche Fahrspur als Busspur ausgewiesen ist und der Unfallgegner dort...

Rechtliches

Verspätung wegen Kollision des Flugzeugs mit Gepäckwagen

Weil auf einem Flughafen zwei Gepäckwagen nicht hinreichend gegen unkontrolliertes Wegrollen gesichert waren, wurden sie durch den Turbinenstrahl eines Flugzeugs in Bewegung versetzt - und beschädigten ein anderes, startbereites Flugzeug, was wiederum den pünktlichen Abflug vereitelte. Der Passagier forderte von der Airline die Zahlung von 600 € Ausgleichsleistung.