Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden.
Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden.