Am 01.01.2025 soll das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) mit seinen 74 Artikeln, die die verschiedenen gesetzlichen Änderungen enthalten, in Kraft treten. Ziel des Gesetzgebers ist es, in den erfassten Bereichen des täglichen Lebens die immer noch ausgeuferte Bürokratie in Deutschland weiter abzubauen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Kündigung
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp
Ist es einem Arbeitnehmer verwehrt, sich auf die Formunwirksamkeit einer Eigenkündigung per WhatsApp zu berufen? Die nachfolgende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz beantwortet diese Frage.
Wasserschaden in Nachbarwohnung: Kein Kündigungsrecht bei gewaltsamer Öffnung
Das Landgericht Berlin weist in dieser Entscheidung einstimmig die Berufung eines Vermieters zurück, der gegen seinen Mieter eine Räumungsklage angestrengt hatte. Der Mieter hatte – nachdem er schon bräunlich eingefärbte Wasserflecken an der Küchendecke entdeckt hatte – sich gewaltsam Zugang zu der über ihm gelegenen Wohnung verschafft.
Voraussetzungen für Druckkündigung des Arbeitgebers
Dieses Urteil zeigt, dass Drohungen aus der Belegschaft, Eigenkündigungen auszusprechen, wenn ein Kollege nicht entlassen würde, allein nicht ausreichen, um dieser Person eine Druckkündigung auszusprechen.
Anforderung an ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht
An das Attest zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Vor allem muss für den Arbeitgeber aus dem Attest nachvollziehbar sein, warum der Arbeitnehmer keine Maske tragen kann.
Absender einer E-Mail – Träger der Darlegungs- und Beweislast
Nicht nur bei der Zustellung einer schriftlichen Kündigung ist auf deren ordnungsgemäßen Zugang und gegebenenfalls Nachweis hierüber zu achten. Auch bei E-Mails gilt nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln, dass der Absender den Zugang darlegen und beweisen muss.