Kündigung

Grundlagen Rechtliches

Bürokratieentlastungsgesetz IV

Am 01.01.2025 soll das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) mit seinen 74 Artikeln, die die verschiedenen gesetzlichen Änderungen enthalten, in Kraft treten. Ziel des Gesetzgebers ist es, in den erfassten Bereichen des täglichen Lebens die immer noch ausgeuferte Bürokratie in Deutschland weiter abzubauen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.