Mit Urteil vom 02.02.2022 (Az.: 12 S 4089/20) hat der VGH Baden-Württemberg festgestellt, dass das Betreten und die Kontrolle von Zimmern der Asylbewerber in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Freiburg durch Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und dort eingesetzter privater Dienstleister rechtswidrig war.