Eine Frau war Mitverantwortliche einer politischen Gruppierung und stellte auf ihrer Facebook-Seite und ihrem YouTube-Channel regelmäßig politische Statements und Filmbeiträge zu ihren Reden auf Versammlungen ein. Nach Auffassung des Landgerichts Köln dürfen zur Ankündigung einer politischen Kundgebung im Zusammenhang mit den Vorfällen der Silvesternacht von 2015 auf 2016 keine Videos vom Kölner...