Die Mindestlohnverordnung wird durch Arbeitgeber immer wieder kreativ interpretiert. Lohnkostensenkungen sind das Ziel. Die Branche nutzt dabei die Ignoranz der Auftraggeber. Die öffentliche Hand ist hier das Negativbeispiel.
Die Mindestlohnverordnung wird durch Arbeitgeber immer wieder kreativ interpretiert. Lohnkostensenkungen sind das Ziel. Die Branche nutzt dabei die Ignoranz der Auftraggeber. Die öffentliche Hand ist hier das Negativbeispiel.