Lohnsteuerkarte

Rechtliches

Umsetzung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale

Vor der letzten Lohnabrechnung im Jahre 2013 müssen Arbeitgeber (Unternehmen) elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz ElStAM) ihrer beschäftigten Mitarbeiter erfasst, gemeldet und in der Dezemberabrechnung 2013 abgerufen und berücksichtigt haben. Grund hierfür ist, dass die herkömmliche Lohnsteuerkarte zum Jahresende von einer elektronischen Lohnsteuerkarte ersetzt wird.