Luftfracht darf nur mit dem Status "sicher" verladen werden. Bisher war eine Sicherheitserklärung des Herstellers an den Luftfrachtspediteur ausreichend, um den Status "bekannter Versender" zu erhalten. Ab 25. März 2013 ist eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt erforderlich oder die Unternehmen müssen ihre Luftfracht kostenpflichtig durch sog. reglementierte Beauftragte oder...