Hartes Urteil für Luftfahrtunternehmen: nicht nur, dass diese kostenlos Beamte der Bundespolizei als Flugsicherheitsbegleiter zu befördern haben, sie müssen zudem dadurch entstehende Mehrkosten, wie etwa Zollgebühren oder Start- und Landeentgelte, selbst tragen. Dies sei, so der BGH, durch den Sicherheitsgewinn sowie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.
Luftfahrtunternehmen
Verspätung wegen Kollision des Flugzeugs mit Gepäckwagen
Weil auf einem Flughafen zwei Gepäckwagen nicht hinreichend gegen unkontrolliertes Wegrollen gesichert waren, wurden sie durch den Turbinenstrahl eines Flugzeugs in Bewegung versetzt - und beschädigten ein anderes, startbereites Flugzeug, was wiederum den pünktlichen Abflug vereitelte. Der Passagier forderte von der Airline die Zahlung von 600 € Ausgleichsleistung.