Der BayVGH hat festgestellt, dass einer vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wegen regelmäßigen Cannabiskonsums von der Fahrerlaubnisbehörde entzogenen Fahrerlaubnis die seit April 2024 geltende neue Rechtslage nicht entgegensteht.
Marihuana
Entziehung der Fahrerlaubnis nur bei regelmäßig übermäßigem Gebrauch des Arzneimittels
Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der als Fußgänger unterwegs war, Marihuanageruch fest. Laut der Strafanzeige des Polizeireviers holte er einen Joint aus seiner Hosentasche hervor und legte ein auf ihn ausgestelltes Betäubungsmittelrezept vor, mit dem er gegenüber den Beamten den Besitz des Joints zu legitimieren versuchte.