Der BayVGH hat im Fall einer Fahrerlaubnisentziehung im Zusammenhang mit hohem Aggressionspotenzial des Betroffenen beschlossen, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf dessen Nichteignung schließen darf, wenn dieser das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt.
Medizinisch-psychologische Gutachten
Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
Das Verwaltungsgericht München hatte über die Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung zu entscheiden, die darauf zurückging, dass der betreffende Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille in einen Unfall verwickelt war und in der Folge das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht beibrachte.