Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Revisionsverfahren zu entscheiden, wann wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen.
Medizinisch-psychologisches Gutachten
Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger
Der VGH Baden-Württemberg beurteilte eine aufgrund einer Trunkenheitsfahrt erfolgte Fahrerlaubnisentziehung sowie die damit verbundene MPG-Anforderung als rechtmäßig, da die hohe BAK des Fahrers (1,56 ‰) und dessen geringes Alter von 18 Jahren für eine hohe Giftfestigkeit und die damit einhergehende Gefahr einer erneuten Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss sprächen.