Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Sachrüge eines wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße verurteilten Pkw-Fahrers unbegründet ist, da die im Urteil festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruhe.
Messverfahren
Verwertung von Blitzerdaten ohne Rohmessdatenspeicherung
Ein Autofahrer, der wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einem Bußgeld verurteilt worden war, legte Verfassungsbeschwerde ein, weil er sich aufgrund der Nichtüberlassung von Messdaten in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese als unzulässig.